Notar in Waldkirchen

Datenschutzinformationen

Unsere Pflichten, Ihre Rechte

 

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personen­bezogenen Daten bin ich, Notar Dr. Tobias Andrissek, mit Amtssitz in Waldkirchen. Sie können sich für Daten­schutz­anfragen an mich oder an meine Daten­schutz­beauf­tragte wenden, und zwar wie folgt:

Verant­wortlicher

Notar Dr. Tobias Andrissek
Ringmauerstraße 8
94065 Waldkirchen

Telefon: 08581 1338
Telefax: 08581 2942

info@notar-waldkirchen.de

Datenschutz­­beauftragte

Dr. Tobias Andrissek, Notar
z. H. der Datenschutzbeauftragten
Ringmauerstraße 8
94065 Waldkirchen

Telefon: 08581 1338
Telefax: 08581 2942

datenschutz@notar-waldkirchen.de

Welche Daten verarbeite ich und woher kommen die Daten?

Ich verarbeite personen­­bezogene Daten, die ich von Ihnen selbst oder von Ihnen beauf­tragten Dritten (z. B. Rechts­anwalt, Steuer­berater, Makler, Kredit­institut) erhalte, wie z. B.:

  • Daten zur Person, z. B. Vor- und Zuname, Geburts­datum und Geburtsort, Staats­angehörig­keit, Familien­stand; im Einzelfall Ihre Geburten­register­nummer;

  • Daten zur Kontakt­aufnahme, wie z. B. postalische Anschrift, Telefon- und Fax-Nummern, E-Mail-Adresse;

  • bei Grundstücks­verträgen Ihre steuer­liche Identifikations-Nummer;

  • in bestimmten Fällen, z. B. bei Eheverträgen, Testamenten, Erbverträgen oder Adoptionen, auch Daten zu Ihrer familiären Situation und zu Ihren Vermögenswerten sowie ggf. Angaben zur Ihrer Gesundheit oder andere sensible Daten, z. B. weil diese zur Dokumentation Ihrer Geschäftsfähigkeit dienen;

  • in bestimmten Fällen auch Daten aus Ihren Rechtsbeziehungen mit Dritten wie z. B. Aktenzeichen oder Darlehens- oder Konto-Nummern bei Kreditinstituten.

Außerdem verarbeite ich Daten aus öffentlichen Registern, z. B. Grundbuch, Handels- und Vereinsregistern.

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten verarbeitet?

Als Notar bin ich Träger eines öf­fent­li­chen Amtes. Meine Amts­tätigkeit erfolgt in Wahr­nehmung einer Aufgabe, die im Interesse der Allgemein­heit an einer geordneten vorsorgenden Rechtspflege und damit im öffentlichen Interesse liegt, und in Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)).

Ihre Daten werden ausschließlich verarbeitet, um die von Ihnen und ggf. weiteren an einem Geschäft beteiligten Personen begehrte notarielle Tätigkeit entsprechend meinen Amts­pflichten durch­­zu­füh­ren, also etwa zur Erstellung von Ur­kunds­ent­wür­fen, zur Beurkundung und dem Vollzug von Ur­kunds­ge­schäf­ten oder zur Durch­führung von Beratungen.

Die Verarbeitung der per­so­nen­­be­zo­ge­nen Daten erfolgt daher immer nur aufgrund der für mich geltenden berufs- und verfahrens­recht­lichen Bestim­mungen, die sich im Wesent­lichen aus der Bun­des­­no­tar­­ord­nung und dem Be­ur­kun­dungs­­ge­setz ergeben. 

Aus diesen Bestim­mungen ergibt sich für mich zugleich auch die rechtliche Verpflich­tung zur Verarbeitung der erforder­lichen Daten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DS-GVO). Eine Nicht­­be­reit­­stel­lung der von mir bei Ihnen angeforderten Daten würde daher dazu führen, dass ich die (weitere) Durch­führung des Amts­geschäfts ablehnen müsste.

An wen gebe ich Daten weiter?

Als Notar unter­liege ich einer ge­setz­­li­chen Ver­schwie­gen­­­heitspflicht. Diese Ver­schwie­gen­heits­pflicht gilt auch für alle meine Mitarbeiter und sonst von mir Beauftragten.

Ich darf Ihre Daten daher nur weitergeben, wenn und soweit ich dazu im Einzelfall verpflichtet bin, z. B. aufgrund von Mitteilungs­pflichten gegenüber der Finanzverwaltung, oder an öffentliche Register wie Grund­buchamt, Handels- oder Vereins­register, Zentrales Tes­ta­ment­s­­re­gis­ter, Vorsorge­register, Gerichte wie Nachlass-, Betreuungs- oder Familiengericht oder Behörden. Im Rahmen der Standes- und Dienst­auf­sicht bin ich unter Umständen auch zur Erteilung von Aus­künf­ten an die Notar­kammer oder meine Dienst­­auf­sichts­­be­hör­de verpflichtet, die wie­de­rum einer amt­lichen Ver­schwie­gen­­heits­­pflicht unter­liegen.

Als Auftragsverarbeiter sind mögliche Datenempfänger unser externer IT-Systembetreuer, Notarsoftware-Anbieter, Webhoster und die NotarNet GmbH.

Ansonsten werden Ihre Daten nur weitergegeben, wenn ich hierzu aufgrund von Ihnen abgegebener Erklärungen verpflichtet bin oder Sie die Weitergabe beantragt haben.

Eine Kommunikation per E-Mail (bspw. Beantwortung von Anfragen, Versand von Entwürfen) ist möglich. Ausgehende E-Mails werden mit einer Transportverschlüsselung versendet („Start-TLS“), die den Inhalt der E-Mail während des Übertragungsvorgangs von unserem Mail-Server an den Mail-Server Ihres E-Mail-Providers vor einem unbefugten Zugriff Dritter schützt. Bitte beachten Sie, dass eine Transportverschlüsselung nur erfolgen kann, wenn der von Ihrem E-Mail-Provider eingesetzte Server diese unterstützt.

Die Transportverschlüsselung betrifft nur den Übertragungsvorgang und schützt den Inhalt der E-Mail nicht vor einem Zugriff auf die Mail-Server. D. h., dass ein unbefugter Zugriff durch den E-Mail-Provider oder einen Dritten, der sich Zugang zu den Mail-Servern verschafft hat, möglich ist. Eine hiergegen gerichtete Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird nicht angeboten. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Transportverschlüsselung entschlüsselt und während des Übertragungsvorgangs ein Zugriff auf den Inhalt der E-Mail erfolgt. Sie haben daher die Möglichkeit, einer E-Mail-Kommunikation zu widersprechen. In diesem Fall erfolgt die Kommunikation schriftlich auf dem Postweg.

Werden Daten an Drittländer übermittelt?

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Drittländer erfolgt nur auf besonderen Antrag von Ihnen oder wenn und soweit ein Urkundsbeteiligter in einem Drittland ansässig ist.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ich verarbeite und speichere Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen meiner gesetzlichen Aufbewahrungs-pflichten. Nach § 50 Abs. 1 der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV) gelten für die Aufbewahrung von notariellen Unterlagen folgende Aufbewahrungsfristen:

  • „Urkundenverzeichnis, elektronische Urkundensammlung, Erbvertragssammlung und Sondersammlung: 100 Jahre,

  • „„Papiergebundene Urkundensammlung, Verwahrungsverzeichnis und Generalakten: 30 Jahre,

  • „„Sammelakte für Wechsel- und Scheckproteste und Nebenakten: 7 Jahre; der Notar kann spätestens bei der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Nebenakte schriftlich eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmen, z. B. bei Verfügungen von Todes wegen oder im Falle der Regressgefahr; die Bestimmung kann auch generell für einzelne Arten von Rechtsgeschäften wie z. B. für Verfügungen von Todes wegen, getroffen werden.

Nach Ablauf der Speicherfristen werden Ihre Daten gelöscht bzw. die Papierunterlagen vernichtet, sofern ich nicht nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus Handelsgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Geldwäschegesetz oder der Abgabenordnung) sowie berufsrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Kollisionsprüfung zu einer längeren Speicherung verpflichtet bin.

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben das Recht:

  • Auskunft darüber zu verlangen, ob ich personenbezogene Daten über Sie verarbeite, wenn ja, zu welchen Zwecken ich die Daten und welche Kategorien von personenbezogenen Daten ich verarbeite, an wen die Daten ggf. weitergeleitet wurden, wie lange die Daten ggf. gespeichert werden sollen und welche Rechte Ihnen zustehen (Art. 15 DS-GVO).

  • unzutreffende, Sie betreffende personenbezogene Daten, die bei mir gespeichert werden, berichtigen zu lassen. Ebenso haben Sie das Recht, einen bei mir gespeicherten unvollständigen Datensatz von mir ergänzen zu lassen (Art. 16 DS-GVO).

  • Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern ein gesetzlich vorgesehener Grund zur Löschung vorliegt (vgl. Art. 17 DS-GVO) und die Verarbeitung Ihrer Daten nicht zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder aus anderen vorrangigen Gründen im Sinne der DS-GVO geboten ist.

  • von mir zu verlangen, dass ich Ihre Daten nur noch eingeschränkt, z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses, verarbeite, während ich beispielsweise Ihren Anspruch auf Berichtigung oder Widerspruch prüfe, oder ggf. wenn ich Ihren Löschungsanspruch ablehne (vgl. Art. 18 DS-GVO).

  • der Verarbeitung zu widersprechen, sofern diese erforderlich ist, damit ich meine im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben wahrnehmen oder mein öffentliches Amt ausüben kann, wenn Gründe für den Widerspruch vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 DS-GVO).

  • sich mit einer datenschutzrechtlichen Beschwerde an die Aufsichtsbehörden zu wenden.

Die für mich zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)
Prof. Dr. Thomas Petri
Postfach 22 12 19
80502 München
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Tel. 089 212672-0
Fax: 089 212672 50
poststelle@datenschutz-bayern.de

Die Beschwerde kann unabhängig von der Zuständigkeit bei jeder Auf­sichts­behörde erhoben werden.